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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 09.02.2005 - I-3 Wx 314/04   

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https://dejure.org/2005,2613
OLG Düsseldorf, 09.02.2005 - I-3 Wx 314/04 (https://dejure.org/2005,2613)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.02.2005 - I-3 Wx 314/04 (https://dejure.org/2005,2613)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Februar 2005 - I-3 Wx 314/04 (https://dejure.org/2005,2613)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    WEG § 15; ; WEG § 21 Abs. 1; ; WEG § 21 Abs. 3; ; WEG § 21 Abs. 5 Nr. 2; ; WEG § 22; ; BGB § 242; ; BGB § 1004

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beseitigungsanspruch gegen einen gegen den bestandskräftigen Mehrheitsbeschluss der Gemeinschaft verstoßenden Wohnungseigentümer beim Einbau anderer Fenster

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine bauliche Änderung gegen Eigentümerbeschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Gemeinschaft kann Einhaltung eines Mehrheitsbeschlusses durchsetzen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2005, 426
  • FGPrax 2005, 200
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.02.2005 - 3 Wx 314/04
    Da jedoch die Frage, was noch ordnungsgemäßer Instandhaltung oder Instandsetzung entspricht und was darüber hinausgeht, im Einzelfall nur schwierig zu beantworten sei und damit die Trennlinie zwischen den Regelungskompetenzen nicht durch abstrakte Merkmale klar zu ziehen sei, werde das Merkmal der Ordnungsmäßigkeit nicht als kompetenzbegründend angesehen [BGHZ 145, 158 ff.; BayObLG NZM 2002, 26 f.].

    Für Gebrauchs-, Verwaltungs- und lnstandhaltungsregelungen werde daher an der bisherigen Rechtsprechung festgehalten, dass in diesen Angelegenheiten bestandskräftige Mehrheitsbeschlüsse gültig sind, auch wenn der Regelungsgegenstand den Abschluss einer Vereinbarung oder Einstimmigkeit erfordert hätte [BGHZ 145, 158 ff.].

  • BayObLG, 30.11.2000 - 2Z BR 92/00

    Recht auf Installation einer Parabolantenne als Ausfluss des Grundrechts auf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.02.2005 - 3 Wx 314/04
    Wegen dessen Inhalts und der eingetretenen Bindungswirkung komme es nicht darauf an, ob den Wohnungseigentümern ein gesetzlicher Anspruch auf Beseitigung der Fenster wegen optischer Beeinträchtigung der Hausfassade zustehen würde [BayObLG ZMR 2001, 211].

    Die mit dem Einbau von Kunststofffenstern gegen den bestandskräftigen Eigentümerbeschluss verstoßenden Beschwerdeführer können sich - schon mangels neu hinzugetretener Umstände (vgl. BayObLG WE 1998, 318) - weder darauf berufen, dass der Beschluss selbst (BayObLG NJW-RR 1992, 15; NZM 2001, 433; Weitnauer-Lüke WEG 9. Auflage 2005 § 23 Rdz. 31) noch dass das auf denselben gegründete Beseitigungsverlangen mit den Grundsätzen von Treu und Glauben (§ 242 BGB) nicht in Einklang stehe.

  • BayObLG, 21.12.1999 - 2Z BR 115/99

    Zuordnung von Innenfenstern und -türen im Sondereigentum stehender Räume;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.02.2005 - 3 Wx 314/04
    Unabhängig von der Auslegung der Teilungserklärung könnten im Sondereigentum nach der in der Rechtsprechung und Literatur überwiegend vertretenen Auffassung nur die lnnenrahmen und Innenscheiben bei echten Doppelfenstern mit trennbarem Rahmen stehen [BayObLG ZMR 2000, 241 mwN; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl. § 5 Rn.36].
  • BayObLG, 25.10.2001 - 2Z BR 81/01

    Unzulässige Durchsetzung eines wirksamen Hundehaltungsverbots gegenüber

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.02.2005 - 3 Wx 314/04
    Da jedoch die Frage, was noch ordnungsgemäßer Instandhaltung oder Instandsetzung entspricht und was darüber hinausgeht, im Einzelfall nur schwierig zu beantworten sei und damit die Trennlinie zwischen den Regelungskompetenzen nicht durch abstrakte Merkmale klar zu ziehen sei, werde das Merkmal der Ordnungsmäßigkeit nicht als kompetenzbegründend angesehen [BGHZ 145, 158 ff.; BayObLG NZM 2002, 26 f.].
  • BayObLG, 14.11.1990 - BReg. 2 Z 106/90

    Wirksamkeit eines Eigentümerbeschlusses

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.02.2005 - 3 Wx 314/04
    Die mit dem Einbau von Kunststofffenstern gegen den bestandskräftigen Eigentümerbeschluss verstoßenden Beschwerdeführer können sich - schon mangels neu hinzugetretener Umstände (vgl. BayObLG WE 1998, 318) - weder darauf berufen, dass der Beschluss selbst (BayObLG NJW-RR 1992, 15; NZM 2001, 433; Weitnauer-Lüke WEG 9. Auflage 2005 § 23 Rdz. 31) noch dass das auf denselben gegründete Beseitigungsverlangen mit den Grundsätzen von Treu und Glauben (§ 242 BGB) nicht in Einklang stehe.
  • OLG Hamm, 29.05.2007 - 15 W 16/07

    Verjährung des Beseitigungsanspruchs wegen baulicher Veränderung

    Demgegenüber haben das BayObLG und die Oberlandesgerichte Köln und Düsseldorf angenommen, ein unangefochten gebliebener Eigentümerbeschluss begründe konstitutiv die Verpflichtung des in dieser Weise in Anspruch genommenen Wohnungseigentümers zur Wiederherstellung des früheren Zustandes, selbst wenn die bauliche Veränderung nicht als zustimmungsbedürftig einzustufen sei (BayObLG FGPrax 1996, 220 = NJWE-MietR 1997, 11; ZMR 2001, 211 = NZM 2001, 433; OLG Köln NZM 1999, 424 = OLG-Report 1999, 185; OLG Düsseldorf FGPrax 2005, 200 = ZWE 2005, 236).
  • KG, 18.05.2009 - 24 W 17/08

    Beschluss-Anfechtung trotz inhaltsgleichen Zweitbeschlusses

    So haben insbesondere das BayObLG und die Oberlandesgerichte Köln und Düsseldorf angenommen, ein unangefochten gebliebener Eigentümerbeschluss begründe konstitutiv die Verpflichtung des in dieser Weise in Anspruch genommenen Wohnungseigentümers zur Wiederherstellung des früheren Zustandes, selbst wenn die bauliche Veränderung nicht als zustimmungsbedürftig einzustufen sei (BayObLG FGPrax 1996, 220; OLG Köln NZM 1999, 424; OLG Düsseldorf FGPrax 2005, 200).
  • LG München I, 10.06.2010 - 36 S 3150/10

    Wohnungseigentümerversammlung: Beschlusskompetenz für eine Eventualversammlung;

    Während eine entsprechende Beschlusskompetenz in der Rechtsprechung der Obergerichte bislang überwiegend ohne weiteres bejaht wurde (BayObLG, ZMR 2001, 211; NZM 2003, 239; OLG Düsseldorf, NZM 2005, 426; OLG Hamburg, ZMR 2003, 447; aus neuerer Zeit OLG Hamburg, ZMR 2009, 306), wird dies in der Literatur nunmehr zunehmend in Frage gestellt (Bärmann, a. a. O., § 22, Rdnr. 308; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, a. a. O., § 16, Rdnr. 166; Riecke/Schmidt/Elzer, a. a. O., § 16, Rdnr. 165; so auch OLG Zweibrücken, ZMR 2007, 646).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 08.03.2005 - 8 W 39/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6307
OLG Stuttgart, 08.03.2005 - 8 W 39/05 (https://dejure.org/2005,6307)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08.03.2005 - 8 W 39/05 (https://dejure.org/2005,6307)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08. März 2005 - 8 W 39/05 (https://dejure.org/2005,6307)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Widerlegung der Vermutung des § 891 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Beweis des Ausscheidens eines Bucheigentümers aus einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, als deren Gesellschafter er im Wohnungsgrundbuch eingetragen ist; Annahme, dass im ...

  • Judicialis

    WEG § 16 Abs. 2; ; GBO § 29; ; BGB § 891; ; ZPO § 435

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 812
  • NZM 2005, 426
  • ZMR 2005, 578
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 04.01.1989 - 15 W 416/88

    BGB-Gesellschaft als Wohnungseigentümer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.03.2005 - 8 W 39/05
    Er ist nicht auf einen Nachweis in der Form des § 29 GBO beschränkt (abw. zu OLG Hamm NJW-RR 1989, 655).

    Im übrigen gibt es keine Veranlassung, für die Widerlegung der Vermutung des § 891 BGB im vorliegenden Fall höhere Anforderungen anzustellen als in anderen Verfahren außerhalb der GBO (vgl. Staudinger-Gursky BGB Bearb. 2002, § 891 RN 55; MüKomm-Wacke BGB 4. Aufl., § 891 RN 18; Palandt-Bassenge BGB 64. Aufl., § 891 RN 8; AG Hamburg - Barmbeck ZMR 2004, 781, 782; aA OLG Hamm NJW-RR 1989, 655; AG Augsburg ZMR 1999, 208; Bärmann / Pick / Merle WEG 9. Aufl., § 1 RN 19).

    Für eine Vorlage des Verfahrens an den Bundesgerichtshof (§ 28 Abs. 2 FGG) gibt es keine Veranlassung, weil sich das OLG Hamm (NJW-RR 1989, 655) zur Frage der Behandlung von Kopien öffentlicher oder öffentlich beglaubigter Urkunden im WEG-Verfahren nicht geäußert hat und hier schon die vorgelegten Ablichtungen solcher Urkunden den Nachweis des Ausscheidens der Antragsgegner aus der Gesellschaft bürgerlichen Rechts erbracht haben.

  • BGH, 21.04.1988 - V ZB 10/87

    Haftung des Erwerbers für im Wohnungseigentum zusammenhängende Verbindlichkeiten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.03.2005 - 8 W 39/05
    Ein solcher Beschluss kann Verbindlichkeiten nur für die zur Beschlussfassung berufenen Wohnungseigentümer, nicht aber für deren Rechtsvorgänger begründen; denn sonst läge insoweit ein unzulässiger Gesamtakt zu Lasten Dritter vor (BGH NJW 1988, 1910, 1911).
  • BGH, 31.01.1983 - II ZR 288/81

    gescheiterte Anteilsübertragung - Gesellschaftsanteile, § 313 BGB <Fassung bis

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.03.2005 - 8 W 39/05
    Die Wohnungseigentumsanteile blieben als Gesellschaftsvermögen auch bei einem Mitgliederwechsel oder beim Ausscheiden eines der Mitglieder stets dem jeweiligen Gesellschafterkreis zugeordnet (§ 738 Abs. 1 BGB; BGH NJW 1983, 1110).
  • BGH, 28.09.1989 - VII ZR 298/88

    Verjährung der Ansprüche eines Baubetreuers auf Erstattung verauslagter

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.03.2005 - 8 W 39/05
    Es kann deshalb im WEG-Verfahren davon ausgegangen werden, dass die in Ablichtung vorgelegten Urkunden existieren und die Ablichtung mit dem Original übereinstimmt, wenn die anderen Beteiligten die Vorlage der Kopie nicht rügen (vgl. BGH NJW 1990, 1170, 1171; OLG Düsseldorf OLGR 2001, 466).
  • BGH, 06.10.1994 - V ZB 2/94

    Rechtsfolgen der Rückwirkung der Anfechtung des Erwerbs von Wohnungs- oder

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.03.2005 - 8 W 39/05
    Wer lediglich Bucheigentümer ist, haftet nicht für Wohngeldschulden (vgl. BGH NJW 1994, 3352; KG KGR 2001, 377; Bärmann / Pick / Mehrle WEG 9. Aufl. § 16 RN 26; Weitnauer WEG 9. Aufl., § 16 RN 32).
  • OLG Naumburg, 27.06.2001 - 14 WF 87/01

    Unterhalt - vereinfachtes Verfahren - Inhalt notwendiger Rechtsmittelbelehrung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.03.2005 - 8 W 39/05
    Es kann deshalb im WEG-Verfahren davon ausgegangen werden, dass die in Ablichtung vorgelegten Urkunden existieren und die Ablichtung mit dem Original übereinstimmt, wenn die anderen Beteiligten die Vorlage der Kopie nicht rügen (vgl. BGH NJW 1990, 1170, 1171; OLG Düsseldorf OLGR 2001, 466).
  • AG Hamburg-Blankenese, 02.03.2004 - 506 II 20/03
    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.03.2005 - 8 W 39/05
    Die Haftung von (Alt-)Gesellschaftern einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, in deren Gesellschaftsvermögen sich Wohnungsanteile befinden, kann im übrigen durch Vereinbarungen der Wohnungseigentümer begründet bzw. erleichtert werden (vgl. Ihlefeld ZMR 2004, 783).
  • FG Baden-Württemberg, 29.07.2009 - 7 K 215/06

    Erbteilspfändung des FA: Behauptung des Ausscheidens des Vollstreckungsschuldners

    Wenn ein möglicherweise bereits ausgeschiedener, aber noch eingetragener Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die Wohnungseigentümerin ist, wegen der Wohngeldzahlungspflicht der Gesellschafter aus § 16 Abs. 2 Wohnungseigentumsgesetz in Anspruch genommen wird, muss er die aus § 891 BGB sich ergebende Vermutung für den Fortbestand seiner Gesellschafterstellung widerlegen (vgl. Staudinger/Gursky, a.a.O., § 891 BGB Rn. 68; OLG Stuttgart, Beschluss vom 8. März 2005 8 W 39/05, NJW-RR 2005, 812).
  • OLG Jena, 06.03.2013 - 9 W 94/13

    Einhaltung der Vollziehungsfrist im Rahmen der Eintragung einer

    An der Einhaltung der Vollziehungsfrist ändert es nichts, dass zu diesem Zeitpunkt der Vollstreckungstitel und der Zustellungsnachweis an den Schuldner nur als Telefax, also nicht in der Form des § 29 Abs. 1 GBO (OLG Stuttgart, NJW-RR 2005, 812 f.; Demharter, GBO, 28. Aufl., § 29 Rn. 57) vorlagen und dieser Mangel erst durch Vorlage der Originalunterlagen am 15.01.2013 und damit nach Ablauf der Vollziehungsfrist beseitigt wurde.
  • AG Berlin-Charlottenburg, 20.02.2019 - 75 C 53/18

    Wohngeldschulden - Haftung eines Wohnungseigentümers

    Denn wer lediglich Bucheigentümer ist, haftet nicht für Wohngeldschulden (vgl. BGH, Beschl. v. 6. Okt. 1994 - V ZB 2/94, NJW 1993, 3352; KG, Beschl. v. 9. Mai 2001 - 24 W 3082/01, KGR Berlin 2001, 377; OLG Stuttgart, Beschl. v. 8. März 2005 - 8 W 39/05, NZM 2005, 426).
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